Freistellung vom Unterricht
Besonders vor verschiedenen Ferien bzw. schulfreien Tagen werden immer wieder Ansuchen an uns gestellt, Schülerinnen oder Schülern eine Freistellung vom Unterricht zu genehmigen.
Das Ansuchen für eine Freistellung ist unter Angabe des Grundes ausschließlich in Form des ausgefüllten Formulars "Freistellung vom Unterricht" bis spätestens 3 Wochen vor der erbetenen Freistellung (Ausnahme: unvorhersehbare Ereignisse) der Direktion vorzulegen.
Hierbei bitten wir Sie zu beachten, dass das Ansuchen abgelehnt wird, sofern kein triftiger Grund vorliegt bzw. eine Terminverschiebung möglich oder zumutbar wäre. Ein günstiger Flug oder eine bloße Verlängerung der Ferien stellen keinesfalls eine ausreichende Begründung dar.